Qualzuchten - Nachtrag

Dieser Artikel wurde dem Monatsmagazin für Vivaristik "das Aquarium" Ausgabe 02 / 03 mit freundlicher Genehmigung des Birgit Schmettkamp Verlages entnommen.

Von Beate Schulz
(Obfrau der DCG-Region Niederrhein)

 

In Deutschland sind spätestens seit der Interzoo 1998 die sogenannten Papageien-Buntbarsche („Parrotfishes") auf dem Markt und somit im Zoofachhandel und auch auf Ausstellungen bzw. Messen vertreten.

   Parrotfish: solche "Verzüchtungen" dürfen wir nicht hinnehmen.

 

Es ist wohl unbestritten, dass es sich bei diesen Fischen um Qualzuchten im Sinne des § 11b des TierSchG handelt. Das Gesetz ist zwar bereits in der letzten Legislaturperiode im Bundestag verabschiedet worden, jedoch fehlen immer noch die Durchführungsverordnungen. Treten Papageien-Buntbarsche im Handel oder auf Ausstellungen bzw. Messen auf, kann man das zuständige Veterinäramt zwar benachrichtigen, jedoch tun können die Amtstierärzte wenig, da ihnen die Rechtsgrundlagen fehlen.
Dem zuständigen Bundesministerium ist dieser Misstand wohl bekannt. Den Veterinärärzten wird zu einem Verbot der Fische mit der Begründung geraten, dass bei Schmerzen und Leiden ein Verbot ausgesprochen werden kann. Wie schnell ein guter Rechtsanwalt eines Zoofachhändlers bzw. Ausstellers dieses Verbot bei Gericht wieder aufheben kann, weiß jeder von uns. Ich weiß nicht mehr weiter, denn:

• Schreiben an das zuständige Bundesministerium, an die Bundestagsabgeordneten und Parteien sind bereits erfolgt.
• Das Veterinäramt in Duisburg steht auf unserer Seite, kann jedoch nichts weiter tun, als auf die Einsicht der Zoofachhändler hoffen, dass sie die Papageien-Buntbarsche freiwillig aus dem Handel nehmen.
• Ein Antrag auf Anerkennung als Qualzucht hat der Präsident der DCG (Deutsche Cichliden Gesellschaft e.V.) über den BNA (Bundesverband für fachgerechten Natur und Artenschutz) beim Bundesministerium gestellt.

Die Dringlichkeit ist dem Ministerium bekannt, doch laut dessen Auskunft wird es noch lange Zeit dauern, bis die entsprechende Durchführungsverordnung erstellt ist. Aquaristik hat leider keine große Lobby. Wir müssen also selber etwas tun, z. B. Händler meiden, die solche Fische in ihrem Angebot führen.

Beate Schulz