Qualzuchten - Papageienbuntbarsch

Dieser Artikel wurde den "DCG-Informationen Nr. 9, September 2002, S. 209 - 215" mit freundlicher Genehmigung der Deutschen Cichliden Gesellschaft entnommen.
Copyright by Wolfgang Staeck

Siehe hierzu auch: Qualzuchten 
- Harro Hieronimus

 

  Im Bereich des Kopfes sind das Maul, die Stirn und die Kiemenregion besonders mißgebildet.

 

Von den Aquarianern weitgehend unbeachtet ist bei der Novellierung des Tierschutzgesetzes bereits im Jahre 1998 ein Verbot neu aufgenommen worden, das auch für die Züchter von Aquariumfischen von Bedeutung ist. Nach § 11 b (TierSchG) ist es gesetzlich verboten, Wirbeltiere, das heißt auch Buntbarsche, zu züchten oder durch bio- oder gentechnische Maßnahmen zu verändern, wenn damit gerechnet werden muß, daß bei den veränderten Tieren selbst oder bei deren Nachkommen erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen, untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten. Der artgemäße Gebrauch von Körperteilen oder Organen ist dann nicht mehr gegeben, wenn eine bestimmte, genetisch festgelegte, für die Lebens- und Fortpflanzungsfähigkeit notwendige Funktion durch züchterische Einflußnahme nicht mehr ausreichend erfüllt oder ausgeführt werden kann (Bundesministerium 2000).

Das Verbot gilt auch, wenn damit gerechnet werden muß, daß mit Leiden verbundene erblich bedingte Verhaltensstörungen auftreten (Bundesministerium, 1998). Als Qualzüchtungen im Sinne von § 11 b werden Wirbeltiere bezeichnet, wenn bei ihnen durch Zucht geförderte oder geduldete Merkmalsausprägungen „zu Minderleistungen bezüglich Selbstaufbau, Selbsterhaltung und Fortpflanzung führen und sich in züchtungsbedingten morphologischen und/oder physiologischen Veränderungen oder Verhaltensstörungen äußern, die mit Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind.“ Der Begriff Leiden schließt sowohl vom Begriff des Schmerzes nicht erfasste länger andauernde Unlustgefühle als auch instinktwidrige, der Wesensart eines Individuums zuwiderlaufende und gegenüber seinem Selbst- und Arterhaltungstrieb als lebensfeindlich empfundene Beeinträchtigungen sowie dauerhafte Entbehrungen bei der Befriedigung ererbter arttypischer Verhaltensbedürfnisse ein. „Ein Schaden liegt bereits vor, wenn der Zustand eines Tieres dauerhaft auch nur geringfügig im Negativen verändert ist“ (Bundesministerium 2000).
Im Unterschied zu Säugetieren und Vögeln gibt es bisher noch keine Fische, die als Qualzüchtungen im Sinne von § 11 b TierSchG eingestuft wurden. Hieronimus (2002) beschreibt jedoch mehrere im Zoofachhandel als Aquariumfische angebotene Formen, die er im Hinblick auf den § 11 b diskutiert und als unerwünschte Zuchtformen bezeichnet. Zu diesen zählt er auch den so genannten Papageienbuntbarsch, der in der englischen Literatur als ,,Red Parrot Cichlid' bekannt ist.

 

 Amphilophus labiatus ist offenbar die Ausgangsform für die "Papageienbuntbarsche", die eine Mutante dieses in Nikaragua verbreiteten Cichliden darstellen.

 

 

Entstehung und Herkunft

Die Geschichte dieser bereits vor gut zehn Jahren entstandenen Zuchtform liegen weitgehend im Dunkeln. Nach meinen Recherchen wurde sie erstmals 1992 im Märzheft der amerikanischen Zeitschrift Tropical Fish Hobbyist als eine in Singapur erzeugte Kreuzung erwähnt und abgebildet (TFH 40 [7]:163). Auch in späteren Publikationen werden als Eltern wiederholt der in Nikaragua endemische Buntbarsch Amphilophus labiatus und die in Südamerika verbreitete Art Heros severus genannt. Die Züchterei Taikong Aquatic Live (Taiwan) gibt in ihrem Katalog 2000/2001 dagegen die beiden mittelamerikanischen Arten A. citrinellum und Vieja synspila als Ausgangsformen an. Hanneman (2000) führt jedoch überzeugende Argumente dafür an, daß der Papageienbuntbarsch wahrscheinlich gar nicht auf eine Artkreuzung zurückzuführen ist, sondern eine Mutante von Amphilophus labiatus darstellt und daß vom Züchter aus kommerziellen Erwägungen über seinen wirklichen Ursprung gezielt Falschinformationen in Umlauf gebracht wurden, um Konkurrenten in die Irre zu leiten.

 

  Roter "Papageienbuntbarsch", der aufgrund eines Schwimmblasendefekts nicht mehr normal schwimmen kann.

 

 

Beschreibung

Die so genannten Papageienbuntbarsche leiden unter sich insbesondere in ihrer Körper- und Kopfform manifestierenden mannigfaltigen hochgradigen Deformationen von Körperteilen und Organen. Vermutlich als Folge einer starken Verkürzung der Wirbelsäule haben die Fische eine rundliche, knollenförmige Gestalt. Hinzu kommen weitere gravierende Anomalien: Besonders augenfällig sind Mißbildungen der Kiefer und des Maules sowie im Bereich der Kiemendeckel. Der Name Papageienbuntbarsch bezieht sich auf das im Vergleich zur Wildform extrem verkleinerte und verengte schnabelartige Maul der Fische, das nicht mehr geschlossen werden kann. Inzwischen gibt es mehrere verschiedene Zuchtstämme, bei denen die genannten Deformationen in unterschiedlicher Ausprägung ausgebildet sind. Bei einem besonders extrem verkrüppelten Stamm, der unter der Bezeichnung ,,Red Parrot no tail" vermarktet wird, fehlt sogar der gesamte Schwanzstiel einschließlich der Schwanzwurzel und der Schwanzflosse. Die Fische haben eine einheitlich gelbliche, orange oder orangerote Körperfarbe, wie sie auch in der Natur bei den xanthoristischen Farbmorphen von Amphilophus labiatus auftritt. Auf der Fachmesse Interzoo 2002 in Nürnberg wurden von Firmen aus Singapur und Taiwan jetzt erstmals künstlich eingefärbte Exemplare vermarktet, die ein grelles Blau, Grün, Lila, Gelb, Rot und Purpurrot zeigen.

 

  Künstlich eingefärbte "Papageienbuntbarsche". Wahrscheinlich haben die Fische ihre unnatürliche Färbung durch Farbbäder oder noch drastischere Methoden erhalten, die für die Tiere mit Streß oder Leiden verbunden sind, für die es keine vernünftigen Gründe gibt.

 

 

Überlegungen im Hinblick auf § 11 b

Im Vergleich zu Amphilophus labiatus, einem beweglichen, schwimmfreudigen Großcichliden, der in der Natur eine maximale Länge von knapp 30 Zentimeter erreicht, sind die Papageienbuntbarsche infolge der Deformation ihrer hinteren Körperhälfte in ihrer normalen Fortbewegung erheblich behindert. Dies gilt insbesondere für die Fische, denen Schwanzstiel und Schwanzflosse völlig fehlen. Hinzu kommen offenbar Mißbildungen der Schwimmblase, denn viele Individuen ruhen gern auf dem Grund, eine für Amphilophus labiatus völlig unnatürliche Verhaltensweise. Auffällig ist ferner eine selbst im sauerstoffreichen Wasser im Vergleich zur Wildform beschleunigte Atmung, die auf eine mangelnde Sauerstoffversorgung infolge von Mißbildungen und einer verminderten Beweglichkeit der Kiemendeckel und des Maules hindeutet.

Amphilophus labiatus ist ein Saugschnapper, der sich aber in der Natur zum Teil auch als Aufwuchsfresser ernährt (Barlow & Munsay 1976). Hanneman (2000) beschreibt anschaulich, daß die Papageienbuntbarsche wegen der Deformation ihres Maules zu keiner normalen, artgemäßen Nahrungsaufnahme mehr fähig sind.

Alle Arten der Fischfamilie Cichlidae unterscheiden sich von den meisten anderen Fischen durch ein besonders differenziertes innerartliches Sozialverhalten, das insbesondere während der Revierverteidigung, der Balz und Brutpflege erkennbar wird und das auf einer Vielzahl angeborener, instinkt-gesteuerter Handlungen basiert, die im Dienste der innerartlichen Kommunikation stehen. Diese Verhaltensweisen und ihre Funktionen sind seit der Mitte des vergangenen Jahrhunderts durch zahllose ethologische Untersuchungen gut dokumentiert (vgl. u. a. Baerends & Baerends-van-Roon 1950).

Infolge der erheblichen Mißbildungen im Bereich des Maules und der Kiemendeckel ist es den Papageienbuntbarschen unmöglich, eine ganze Reihe dieser Handlungen in artgemäßer Weise auszuüben. Dazu gehören insbesondere mehrere agonistische Verhaltenselemente, die während der Paarbildung und Revierverteidigung im Dienste artgemäßer Kontakte stehen, unter anderem das Abspreizen der Kiemendeckel und Senken des Mundbodens während des Drohens sowie das Maulzerren. Behindert sind ferner das Putzen des Laichsubstrats während der Balz und das Ausheben von Gruben während der Brutpflege. Deutliche Hinweise darauf, daß die Papageienbuntbarsche unter Störungen des artgemäßen Verhaltens leiden, ist die Beobachtung, daß sie im Vergleich zu A. labiatus eine erheblich verminderte intraspezifische Aggression zeigen (Stratton 2000; Hanneman 2000).

Schließlich gibt es eindeutige Anzeichen dafür, daß der Papageienbuntbarsch unter rezessiven Letalfaktoren leidet (Stratton 2000; Hanneman 2000). Zwar ist es möglich, die Fische zur Laichabgabe zu bringen, wiederholte Zuchtversuche ergaben aber immer wieder, daß aus den Eiern allenfalls nur ganz wenige Larven schlüpfen, die dann nur wenige Tage überleben. Die Vermehrnng des Papageienbuntbarsches mit einem reinerbigen Paar dieser Zuchtform ist daher nicht möglich, sondern sie gelingt nur mit mischerbigen Individuen, die aus einer Rückkreuzung mit einem normalen Partner hervorgehen.

Von den beteiligten Firmen konnte ich über die von ihnen verwendeten Methoden, um die Papageienbuntbarsche künstlich einzufärben, keinerlei Informationen erhalten. Wegen der Farbintensivität und der gleichmäßigen Verteilung des Farbstoffs über den gesamten Körper und alle Flossen erscheint es äußerst unwahrscheinlich, daß die Farbe den Fischen über die Nahrung zugeführt wird. Wahrscheinlicher sind Farbbäder oder noch drastischere Methoden, die für die betroffenen Fische mit Streß oder Leiden verbunden sind, für die es keine vernünftigen Gründe gibt. Alles deutet deshalb darauf hin, daß diese Manipulation der Fische, nur um ihre Färbung zu verändern, einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz darstellt.

 

 Auch von Herichthys carpintis gibt es neuerdings derartige Qualzüchtungen.

 

 

 Zusammenfassung

Hieronimus (2002) stuft die Papageienbuntbarsche vorsichtig und letztlich unverbindlich als unerwünschte Zuchtformen ein. Die Fülle der vorstehend zusammengetragenen Fakten beweist aber in überzeugender Weise, daß die sogenannten Papageienbuntbarsche Qualzüchtungen im Sinne von § 11 b TierSchG sind. Es besteht insofern dringender Handlungsbedarf als diese Fische nicht nur regelmäßig im Zoofachhandel angeboten werden, beispielsweise in den Brandenburger Filialen der Firma Pflanzen Kölle, sondern auch in Nürnberg auf der Fachmesse Interzoo 2002 von mehreren Firmen ausgestellt und intensiv vermarktet wurden, der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe als Veranstalter der Ausstellung aber auf ausdrückliches Befragen keinerlei Möglichkeiten eines Einschreitens sah. Hinzu kommt, daß neuerdings auch von anderen Cichliden ähnlich stark deformierte Zuchtformen angeboten werden.

Die DCG lehnt aufgrund ihrer in der Satzung formulierten Ziele - übrigens ebenso wie die American Cichlid Association - die Pflege, Zucht und Verbreitung von Kreuzungen und derartigen deformierten Zuchtformen strikt ab, die deshalb auch nicht auf Börsen und Ausstellungen der DCG gezeigt werden dürfen. Sie tritt dafür ein, die Papageienbuntbarsche offiziell als Qualzüchtungen einzustufen.

 

  Ein weiterer auf der Interzoo 2002 ausgestellter Buntbarsch. Eine neue Farbform des Hybriden "Flower Horn".

 

 

Wolfgang Staeck

 


Literatur

Baerends, G. P., & J. M. Baerends-van-Roon (1950). An Introduction to the Study of the Ethology of Cichlid Fishes. Behaviour, Suppl. 1, Leiden.
Barlow, G. W., & J. W. Munsay (1976): The Red Devil-Midas-Arow Cichid Species Complex in Nicaragua. In: T. B. Thorson (ed.): Investigations of the Ichthyofauna of Nicaraguan Lakes. Univ. Nebrasca, Lincoln: 359-369.
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Ref. Öffentlichkeitsarbeit (1998): Das neue Tierschutzgesetz. Bonn.
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Ref. Tierschutz (2000): Gutachten zur Auslegung von § 11 b des Tierschutzgesetzes (Verbot von Qualzüchtungen). Bonn.
Hanneman, E. (2000): The Blood-Red Parrot: Hybrid or Mutation? Tropical Fish Hobbyist 69 (4): 94-97.
Hieronimus, H. (2002): BNA-Stellungnahme zum Thema Qualzucht bei Zierfischen. BNA aktuell (1): 27-31.
Stratton, R. F (2000): Those Bloody Blood-Red Parrots.
Tropical Fish Hobbyist 69 (1): 40-43.